Um die Vorfrühlingssonne zu genießen, wandern Gertrud und ich am Samstag dem 24. Februar auf dem Bobenheimer Binnendamm in Richtung Rhein. Vom Altrhein hören wir das Geschnatter vieler Graugänse. Ab und zu erheben sich von dort kleinere Trupps Gänse und fliegen auf die unweit liegenden Ackerflächen, auf denen die jungen Weizenpflanzen mit frischem Grün zum Schmaus locken. Wer kann es den Gänsen übelnehmen, wenn sie die frischen Kulturpflanzen, die schön angerichtet in Reih und Glied wachsend, den zwischen vergilbten vorjährigen Grasbüscheln spärlich sprießenden Grashalmen vorziehen? Nun, unsere Landwirte sehen das natürlich aus einem anderen Blickwinkel. Schließlich haben die Bauern mit erheblichem Einsatz von Arbeit und Geld die Äcker bestellt, um später eine gute Ernte einzufahren. Wenn nun – wie auf Bild 1 zu sehen- zirka 60 Graugänse auf eine relativ kleine Ackerfläche zum Weiden einfliegen, kann man verstehen, dass der Landwirt sich nicht an diesem Anblick ergötzt. Schließlich können die ungebetenen Gäste erheblichen Schaden an den jungen Pflanzen anrichten und die Ernte erheblich schmälern. In diesem Fall ließ der Landwirt zwei Schreckschüsse los und die Gänse flogen in Panik davon. Ob das Vergrämen von Graugänsen in Rheinland-Pfalz rechtlich zulässig ist, weiß ich nicht. In Nordrhein-Westfalen, wo viele nordische Gänse überwintern, werden Landwirte für Fraßschäden durch Gänse entschädigt. In Rheinland-Pfalz hat Herr Dr. Josef Kreuzinger im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz in Oppenheim über diese Problematik eine Studie erstellt. Auf jeden Fall ist eine Vergrämung, wie wir sie hier gesehen haben,
kontraproduktiv, da die Gänse durch die panikartige Flucht viel Energie verbrauchen und diese Energie auf einer anderen Ackerfläche wieder auffüllen werden.
Zum Abschluss unserer Wanderung sahen wir auf dem Betriebshof der Verbandsgemeinde Bobenheim- Roxheim ein frühes Storchenpaar in trauter Zweisamkeit im Nest stehen.