PRESSEMITTEILUNG „Gewerbegebiet Südost“ Bobenheim-Roxheim

PRESSEMITTEILUNG  VOM 4. November 2015

„Gewerbegebiet Südost“ Bobenheim-Roxheim

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB „Gewerbegebiet Südost“ – 2. Änderung) 

Kämpfer, aber keine Helden!

Ein von Anfang bis zum absehbaren Ende verkorkstes baurechtliches Vorhaben geht in die Zielgerade, anscheinend ganz nach Wünschen der Veranlasser. Schauen wir auf die letzten zwölf Monate zurück, so müssen wir als Vertreter von anerkannten Naturschutzverbänden folgende bedauerlichen Tiefpunkte des Projektes hervorheben:

  • Es wurde im Sommer 2014 Schilf in der Vegetationsperiode unzulässigerweise gemäht, um „das Vermessen“ des Geländes zu ermöglichen.
  • Anschließend schickte man einen Gutachter ins Gelände, um den naturschützerischen Wert des Geländes in einer vereinfachten Prüfung abklären zu lassen. Im September 2014, außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel, erfolgte das an einem einzigen Tag, fern von jeder fachlichen Realität, die verlangt, dass geprüft wird, ob sich geschützte oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten im Gebiet aufhalten.
  • Es wird damit im Oktober 2014 ein beschleunigtes Verfahren nach Baurecht gestartet, bei dem gleich mehrere Aspekte – aus unserer Sicht – das Nutzen dieses Beschleunigungsparagrafen verbieten (siehe unsere Stellungnahmen).
  • „Widerborstige“ Naturschützer, die nur das vom Gesetzgeber für sie vorgesehene Recht auf Beteiligung umsetzen, werden in die Rolle der vorzeitigen Alleinentscheider gedrängt („wenn Sie nur ankündigen, dass Sie klagen werden ….“) und damit ein unsäglicher Abwägungskonflikt in die Gruppe dieser ehrenamtlich Beteiligten getragen (Dezember/Januar 2015).
  • Es werden im Frühjahr vollendete Tatsachen mit der vorzeitigen weiteren Veränderungen des schützenswerten Biotops (Versetzen und Zerstören der Bäume) geschaffen, mitten im – inzwischen zeitlich nun doch eskalierenden – Vorhaben (März 2015).
  • Es werden – leider anscheinend übersehene – weitere behördliche Zustimmungen benötigt für das Vorhaben (Zielabweichungsverfahren, Befreiungsverfahren) benötigt. Wir fragen uns: Hatten die Antragsprüfer/innen eine Chance, anders zu entscheiden?
  • Wenn es stimmt, was in der RHEINPFALZ stand („Bürgermeister Michael Müller lässt derzeit prüfen, ob die Gemeinde im Falle einer Klage Schadensersatzansprüche gegenüber den Klägern erheben kann. Sollte eine Klage kommen, sei Lekkerland – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – „weg vom Fenster“.“), können wir nun auch feststellen, dass in einem vom Gesetzgeber vorgesehenen Verfahren unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände  versucht wird – wie wir es empfinden –, eine beispiellose Einschüchterung zu betreiben. Für diesen Sachverhalt dürfen wir schon einmal ankündigen, dass er nachwirken wird.

Nun war es im September, fast ein Jahr nach Start des „beschleunigten“ Verfahrens, soweit, dass die Änderung des Bebauungsplans beschlossen werden konnte. Es wird noch fast ein Jahr das „Damoklesschwert“ eines Normenkontrollverfahrens über dem neuen Bebauungsplan hängen.

Warum wurde nicht von Anfang an der Weg eines ordentlichen Änderungsverfahrens eingeschlagen?

Es wurde von den Verantwortlichen gekämpft, ohne Zweifel. Aber heldenhaft war das nicht, denn Helden kämpfen mit fairen Mitteln!

BUND Kreisgruppe Rhein-Pfalz-Kreis
c/o Alemannenstraße 7
67112 Mutterstadt
gez. Doris Stubenrauch

NABU Ortsgruppe Frankenthal
c/o Pestalozzistr. 7
67227 Frankenthal
gez. Dr. Reiner Schulze

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie RLP (GNOR)
gez. Alban Pfeifer
c/o Bahnhofsplatz 5
67240 Bobenheim-Roxheim

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