Das für uns zuständige Finanzamt Ludwigshafen hat uns den „Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der AO“ zugeschickt.
Das für uns zuständige Finanzamt Ludwigshafen hat uns den „Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der AO“ zugeschickt.